
Am 1.1.1999 ist die neue Insolvenzordnung in Deutschland in Kraft getreten. Sie schränkt die Sicherungsrechte von Banken und Sparkassen für eingeräumte Kredite weiter ein. Wegen der Besonderheiten des Factoringgeschäftes ist die Forderungsfinanzierung durch Factoringinstitute von der neuen Insolvenzordnung nicht betroffen. ...
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